Ausschreibungen
Informationen über Zuschlagserteilungen
Gemäß § 8a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet,
bei Vergaben nach der VOB/A
- bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 €
- bei freihändigen Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 50.000 €
bei Vergaben nach der VOL/A
- ab einem Auftragswert von 25.000 €
nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplatform zu
informieren.
Das Amt Selent/Schlesen wird für die amtsangehörigen Gemeinden
diese Informationen auf den nachfolgenden Seiten
VOB
VOL
veröffentlichen.