Ausschreibungen

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Ausschreibungen

 Informationen über Zuschlagserteilungen

 

Gemäß § 8a der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet,

bei Vergaben nach der VOB/A

  • bei beschränkten Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 150.000 €
  • bei freihändigen Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 50.000 €

 

bei Vergaben nach der VOL/A

  •  ab einem Auftragswert von 25.000 €

nach Zuschlagserteilung über die Vergabe auf einer Internetplatform zu

informieren.

 

Das Amt Selent/Schlesen wird für die amtsangehörigen Gemeinden

diese Informationen auf den nachfolgenden Seiten

VOB

VOL

veröffentlichen.