Informationen über Zuschlagserteilungen
Zurzeit wird keine beschränkte Ausschreibung mit einem Auftragsvolumen ab 150.000 Euro in den amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt.
Zurzeit wird keine freihändige Vergabe mit einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro in den amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt.