Sprungziele

Kommunalwahl 14. Mai 2023 - Allgemeines und Formulare für Wahlvorschläge -

Gemeindewahl 2023

Am 14. Mai 2023 findet die nächste Gemeindewahl statt.

Im Rahmen dieser Wahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder der jeweiligen Gemeindevertretung in den 7 amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen. Jede Gemeinde bildet einen Wahlkreis.

Das Amt Selent/Schlesen bildet den Wahlkreis 8.

 Zahl Gemeindevertreter/innen - § 8 GKWG

Für die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung ist nach § 7Abs. 3 GKWG die Einwohnerzahl 31.12.2020 maßgebend. Danach ergibt sich folgender Stand:

Gemeinde

Einwohnerzahl 31.12.2020

Zahl der Ver-treter/innen insgesamt

Unmittelbare

  Liste

Dobersdorf

1.075

  11

6

5

Lammershagen

   252

    9

5

4

Fargau-Pratjau

   828

  11

6

5

Martensrade

   979

  11

6

5

Mucheln

    570

    9

5

4

Schlesen

    554

    9

5

4

Selent

 1.644

  13

7

6

                                5902                      73

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.08.2022 das Gebiet des Amtes in 7 Wahlkreise eingeteilt, jede amtsangehörige Gemeinde bildet einen Wahlkreis.

Wie wird eigentlich gewählt?

Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt. Innerhalb eines Wahlgebiets kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden. Ich weise darauf hin, dass die Verbindung von Listenwahlvorschlägen unzulässig ist. Weder politische Parteien (Parteien) noch Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.

Wählbar sind neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)

auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag • das 18. Lebensjahr vollendet haben,

• im Wahlgebiet wahlberechtigt sind

und

• seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.

Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.

Alle erforderlichen amtlichen Formblätter finden Sie weiter unten.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens zum 20. März 2023, 18.00 Uhr (55. Tag vor der Wahl)

schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin eingereicht werden.

Es wird darum gebeten, die Einreichung nach Möglichkeit so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Die erforderlichen Vordrucke und amtlichen Formblätter können schriftlich, telefonisch oder persönlich im Wahlamt des Amtes angefordert bzw. abgeholt werden, Kontaktdaten s. unten..

Weitere Informationen, beispielsweise zur Briefwahl, erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt.

KONTAKT

Frau Anna Strelow

Kielelr Str. 18

24238 Selent

Tel: 04384/59790

Mail: anna Strelow@amt-selent-schlesen.de

_________________________________

Frau Sybille Lafrenz

Kieler Str. 18

24238 Selent

Tel: 04384/597938

Mail:sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de

DOKUMENTE für Bewerber und Parteien

Formblatt Anl. 08 (unmittelbarer WahlVorschl.) GEMEINDEWAHL 

Formblatt Anl. 09 (Listenwahlvorschlag GEMEINDEWAHL )

Formblatt Anl. 12 (Erklärung Bewerber) GEMEINDEWAHL )

Formblatt Anl. 14 (BescheinigungWählbarkeit) GEMEINDEWAHL )

Formblatt Anl. 15 (Versicherung an Eides statt) GEMEINDEWAHL )

Formblatt Anl. 17 (Erklärung über die Aufstellung) GEMEINDEWAHL)

Bestätigung Reihenfolge Stimmzettel)

Formblätter können auch selbst heruntergeladen und ausgefüllt werden 

Link

 

 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.