Kommunalwahl 14. Mai 2023 - Allgemeines und Formulare für Wahlvorschläge -
Gemeindewahl 2023
Am 14. Mai 2023 findet die nächste Gemeindewahl statt.
Im Rahmen dieser Wahl wählen die Bürgerinnen und Bürger die Mitglieder der jeweiligen Gemeindevertretung in den 7 amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen. Jede Gemeinde bildet einen Wahlkreis.
Das Amt Selent/Schlesen bildet den Wahlkreis 8.
Zahl Gemeindevertreter/innen - § 8 GKWG
Für die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung ist nach § 7Abs. 3 GKWG die Einwohnerzahl 31.12.2020 maßgebend. Danach ergibt sich folgender Stand:
Gemeinde | Einwohnerzahl 31.12.2020 | Zahl der Ver-treter/innen insgesamt | Unmittelbare | Liste |
Dobersdorf | 1.075 | 11 | 5 | |
Lammershagen | 252 | 9 | 5 | 4 |
Fargau-Pratjau | 828 | 11 | 6 | 5 |
Martensrade | 979 | 11 | 6 | 5 |
Mucheln | 570 | 9 | 5 | 4 |
Schlesen | 554 | 9 | 5 | 4 |
Selent | 1.644 | 13 | 7 | 6 |
5902 73
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 18.08.2022 das Gebiet des Amtes in 7 Wahlkreise eingeteilt, jede amtsangehörige Gemeinde bildet einen Wahlkreis.
Wie wird eigentlich gewählt?
Unmittelbare Wahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, Listenwahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Eine politische Partei oder Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag einreichen. Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag ist nicht begrenzt. Innerhalb eines Wahlgebiets kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden. Ich weise darauf hin, dass die Verbindung von Listenwahlvorschlägen unzulässig ist. Weder politische Parteien (Parteien) noch Wählergruppen können gemeinsame Wahlvorschläge einreichen.
Wählbar sind neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG)
auch alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die am Wahltag • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• im Wahlgebiet wahlberechtigt sind
und
• seit mindestens 3 Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Bezüglich Form und Inhalt der Wahlvorschläge wird auf die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (GKWG) und auf die Bestimmungen der GKWO verwiesen.
Alle erforderlichen amtlichen Formblätter finden Sie weiter unten.
Die Wahlvorschläge müssen spätestens zum 20. März 2023, 18.00 Uhr (55. Tag vor der Wahl)
schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin eingereicht werden.
Es wird darum gebeten, die Einreichung nach Möglichkeit so frühzeitig vorzunehmen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. Die erforderlichen Vordrucke und amtlichen Formblätter können schriftlich, telefonisch oder persönlich im Wahlamt des Amtes angefordert bzw. abgeholt werden, Kontaktdaten s. unten..
Weitere Informationen, beispielsweise zur Briefwahl, erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt.
KONTAKT
Frau Anna Strelow
Kielelr Str. 18
24238 Selent
Tel: 04384/59790
Mail: anna Strelow@amt-selent-schlesen.de
_________________________________
Frau Sybille Lafrenz
Kieler Str. 18
24238 Selent
Tel: 04384/597938
Mail:sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de
DOKUMENTE für Bewerber und Parteien
Formblatt Anl. 08 (unmittelbarer WahlVorschl.) GEMEINDEWAHL
Formblatt Anl. 09 (Listenwahlvorschlag GEMEINDEWAHL )
Formblatt Anl. 12 (Erklärung Bewerber) GEMEINDEWAHL )
Formblatt Anl. 14 (BescheinigungWählbarkeit) GEMEINDEWAHL )
Formblatt Anl. 15 (Versicherung an Eides statt) GEMEINDEWAHL )
Formblatt Anl. 17 (Erklärung über die Aufstellung) GEMEINDEWAHL)
Bestätigung Reihenfolge Stimmzettel)
Formblätter können auch selbst heruntergeladen und ausgefüllt werden