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Online Antrag Briefwahlunterlagen zur Europawahl am 09.06.2024 + Allgemeines zur Briefwahl

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Wer an der Briefwahl teilnehmen möchte, sollte die Unterlagen schnellstmöglich nach Erhalt der Benachrichtigung beantragen! Zwar lässt sich dies online erledigen, es müssen allerdings Wahlschein und Stimmzettel weiterhin handschriftlich ausgefüllt und rechtzeitig an die Wahlbehörde zurückgesendet werden. Eine reine „Onlinewahl“ ist nicht möglich. Link zur Onlinewahlbeantragung am Ende des allgemeinen Textes.

Anstelle der Stimmabgabe im Wahlraum besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme im Wege der Briefwahl per Post oder direkt im Amt Selent/Schlesen.

Briefwahl kann schriftlich oder mündlich unter Zuhilfenahme der Wahlbenachrichtigung beim Wahlamt des Amtes Selent/Schlesen beantragt werden. Aber auch ohne Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen mündlich (nicht telefonisch), schriftlich, per E-Mail oder Online über die Homepage de Amtes Selent/Schlesen unter Angabe des Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und der vollständigen Anschrift angefordert werden.

Wer die Unterlagen persönlich beim Wahlamt im Amtsgebäude abholt, kann die Briefwahl auch gleich an Ort und Stelle ausüben. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag , den 07.06.2024, 18:00 Uhr  erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag 09.06.2024 bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen. 

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