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Rentenberatung

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Im Amt Selent/Schlesen finden keine regelmäßigen Sprechstunden der Rentenversicherung statt - Für eine Rentenberatung und Rentenantragstellung stehen Ihnen die ehrenamtlichen Versichertenberaterinnen und Versichertenberater sowie die hauptamtliche Auskunft-/und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter 0431/9878-0 zur Verfügung.

Die Namen, Anschriften und Telefonnummern der Versichertenberater/innen in Ihrer Nähe finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html

Welche Unterlagen werden für den Rentenantrag benötigt?

Alle nachfolgend aufgezählten Unterlagen werden im Original benötigt!

für Altersrente

  • das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Unterlagen über Zusatzrente
  • Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  • für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung (IBAN- und BIC Nummer)
  • die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
  • Steuer-Identifikationsnummer

für Hinterbliebenenrente: Witwen-/Witwer-/Waisenrente

  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • die Sterbeurkunde
  • Rentenbescheid des Verstorbenen
  • Rentenbescheid des Hinterbliebenen
  • Unterlagen über Zusatzrente des Verstorbenen und des Hinterbliebenen
  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  • für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung  (IBAN- und BIC Nummer)
  • die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
  • Steuer-Identifikationsnummer

für Rente wegen Erwerbsminderung

  • das Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Rentenunterlagen der Deutschen Rentenversicherung
  • Unterlagen über Zusatzrente
  • medizinische Befunde, Gutachten, ärztliche Bescheinigungen (in Kopie)
  • Aufstellung über Ausbildung und berufliche Tätigkeiten (z.B. Lebenslauf)
  • einen gültigen Personalausweis/Reisepass
  • für die Überweisung der Rente Ihre Bankverbindung  (IBAN- und BIC Nummer)
  • die Gesundheitskarte der Krankenkasse (bei einem Kassenwechsel: Name der Krankenkassen ab 1984)
  • Steuer-Identifikationsnummer

 

 

 

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