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Bauleitplanung

Die amtsangehörigen Gemeinden stellen den Flächennutzungsplan(F-Plan) und die Bebauungspläne(B-Plan) als sogenannte "Bauleitpläne" auf. 

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bindet in erster Linie die Gemeinde selbst. 

Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für Teilbereiche des Gemeindegebietes. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes wird als "Bauleitplanung" bezeichnet.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über  alle vorhandenen rechtskräftigen F- u. B-Pläne der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde sowie die im Verfahren befindlichen Pläne.

Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligen die Gemeinden die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Sofern die Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, finden Sie nachfolgend neben den Auslegungsunterlagen auch die herzu veröffentlichten ortsüblichen Bekanntmachungen.

Die Bauleitplanung schreibt verschiedene Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die hier veröffentlichten Unterlagen können Sie auch im Bauamt des Amtes Selent /Schlesen, Kieler Str. 18, 24238 Selent einsehen. Auf Wunsch erläutert Ihnen die zuständige Mitarbeiterin die Inhalte der jeweiligen Planung. 

1. Schritt. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin in der Regel als Infoveranstaltung in der Gemeinde oder durch Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

2. Schritt: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen im Bauamt einsehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die nachstehend zusammen mit der Auslegungsunterlagen veröffentlicht werden.   

Sie können  Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei Frau Lafrenz, Zimmer 18, Kieler Str. 18, 24238 Selent abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an (sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de) gesendet werden).

Der wirksame Flächennutzungsplan mit den Änderungen  sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden  nebst  Begründungen und ggf. zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:

Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergehen. Nachstehend finden Sie daher zwischenzeitlich ab dem Jahr  2022 wirksam gewordene und noch nicht in den Portalen veröffentlichte  Pläne.

 

Fargau-Pratjau

Keine aktuellen Verfahren

Lammershagen

Keine aktuellen Verfahren

Schlesen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) zur 2. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 5 für das Gebiet südlich der Dorfstraße und östlich der Straße Seebrook und 3. Änderung F.Plan sowie zum B-Plan Nr. 6 für das Gebiet nördlich der K28 Schlesen-Fargau, östlich der L211 im Rahmen einer Einwohnerversammlung am Mittwoch, den 24.01.2024 um 19:00 Uhr in der Alten Schule, Dorfstr. 17, Schlesen

Frühzeitige Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Nachbargemeinden (gem.§ 2 Abs. 2 BauGB)   zur 2. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 5 für das Gebiet südlich der Dorfstraße und östlich der Straße Seebrook und 3. Änderung F.Plan sowie zum B-Plan Nr. 6 für das Gebiet nördlich der K28 Schlesen-Fargau, östlich der L211 in der Zeit 12.02.-15.03.2024

 

 

 

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