kein aktuelles Beteiligungsverfahren
Bauleitplanung
Die amtsangehörigen Gemeinden stellen den Flächennutzungsplan(F-Plan) und die Bebauungspläne(B-Plan) als sogenannte "Bauleitpläne" auf.
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bindet in erster Linie die Gemeinde selbst.
Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für Teilbereiche des Gemeindegebietes. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes wird als "Bauleitplanung" bezeichnet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über alle vorhandenen rechtskräftigen F- u. B-Pläne der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde sowie die im Verfahren befindlichen Pläne.
Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligen die Gemeinden die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Sofern die Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, finden Sie nachfolgend neben den Auslegungsunterlagen auch die herzu veröffentlichten ortsüblichen Bekanntmachungen.
Die Bauleitplanung schreibt verschiedene Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die hier veröffentlichten Unterlagen können Sie auch im Bauamt des Amtes Selent /Schlesen, Kieler Str. 18, 24238 Selent einsehen. Auf Wunsch erläutert Ihnen die zuständige Mitarbeiterin die Inhalte der jeweiligen Planung.
1. Schritt. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin in der Regel als Infoveranstaltung in der Gemeinde oder durch Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen im Bauamt einsehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die nachstehend zusammen mit der Auslegungsunterlagen veröffentlicht werden.
Sie können Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei Frau Lafrenz, Zimmer 18, Kieler Str. 18, 24238 Selent abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an (sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de) gesendet werden).
Der wirksame Flächennutzungsplan mit den Änderungen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden nebst Begründungen und ggf. zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:
- auf dem Bauleitplanportal des Kreises Plön (unter rechtskräftige F- u. B-Pläne bei den jeweiligen Gemeinden)
- im Digitalen Atlas Nord (bitte anklicken)
Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergehen. Nachstehend finden Sie daher zwischenzeitlich ab dem Jahr 2022 wirksam gewordene und noch nicht in den Portalen veröffentlichte Pläne.
Dobersdorf
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde.vor 2021
https://bauleitportal.kreis-ploen.de
ab 01.01.2021 rechtskräftig gewordene Pläne
B-Plan 17
3. Änderung B-Plan 13
Fargau-Pratjau
Keine aktuellen Verfahren
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde.
Lammershagen
Keine aktuellen Verfahren
Martensrade
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) zur 3. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 8 für das Gebiet “das Gebiet der landwirtschaftlichen Flächen östlich der Ortslage Wittenberger Passau, südlich der B202 gegenüber des Siedlungssplitters Hohenklampen sowie westlich der Ortslage Selent“ in der Zeit 01.07.2024-31.07.2024.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Nachbargemeinden (gem.§ 2 Abs. 2 BauGB) zur 3. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 2 für das Gebiet “das Gebiet der landwirtschaftlichen Flächen östlich der Ortslage Wittenberger Passau, südlich der B202 gegenüber des Siedlungssplitters Hohenklampen sowie westlich der Ortslage Selent“ in der Zeit 01.07.2024-31.07.2024
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde.
Mucheln
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 und 3. Änderung des FNP der Gemeinde Mucheln
Öffentliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 25.10.2024 bis zum 25.11.2024 statt.
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Gemeinde.
Schlesen
Der von der Gemeindevertretung Mucheln in der Sitzung am 11.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 5 und der 2. Änderung des F-Plans der Gemeinde Schlesen für das Gebiet „östlich der Straße 'Seebrook', südöstlich der Straße 'Lüttsche Koppel', südlich der Straße 'Bargkoppel', beidseitig des Feldwegs 'Klint', südwestlich von 'Hof Barth', nördlich des Baches 'Hüttener Au' sowie nördlich des Waldes 'Taternbruch'.“ und die Begründung werden in der Zeit vom
22. Dezember 2024 bis 24. Januar 2024
öffentlich ausgelegt.
Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Gemeinde.
Der von der Gemeindevertretung Mucheln in der Sitzung am 11.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 5 der Gemeinde Schlesen für das Gebiet „östlich der Straße 'Seebrook', südöstlich der Straße 'Lüttsche Koppel', südlich der Straße 'Bargkoppel', beidseitig des Feldwegs 'Klint', südwestlich von 'Hof Barth', nördlich des Baches 'Hüttener Au' sowie nördlich des Waldes 'Taternbruch'.“ und die Begründung werden in der Zeit vom
22. Dezember 2024 bis 24. Januar 2024
öffentlich ausgelegt.
Folgende Planunterlagen stehen zur Verfügung:
• 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Gesamtplan;
• Begründung zur 2. Änderung des FNPs inkl. Umweltbericht;
• Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung
• Bebauungsplan Nr. 5, Gesamtplan;
• Begründung zu B-Plan Nr. 5 inkl. Umweltbericht;
• Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung
• Anlage 1: Standortkonzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
• Anlage 2: Anhörung der Nachbargemeinden
• Anlage 3: Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans
• Anlage 4: Baufreigabe durch das Archäologische Landesamt
• Anlage 5: Biotoptypenkartierung
• Anlage 6: Brutvogel- und Revierkartierung
• Anlage 7: Grünordnungsplan -Entwicklung-
• Anlage 8: Grünordnungsplan -Entwicklung und Bilanzierung-
• Anlage 9: Schemaschnitte zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5
• Anlage 10: Querungsmöglichkeiten für Großwild
sind unter dem Link https://t1p.de/Schlesen-BP05-Beteiligung-2 abzurufen. Der Link ist dabei in der Browser-Zeile einzugeben.
Selent
kein aktuelles Beteiligungsverfahren
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde vor 2021
Bekanntmachung
Bestandskarte Umweltfachbeitrag