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Vermietung gemeindlicher u. amtseigener Wohnungen

Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Vermietung gemeindlicher und amtseigener Wohnungen.

Vermietung gemeindlicher Wohnungen

Freie Mietwohnungen im Amtsbezirk:

Aktuell gibt es im Amtsbereich folgende freie Mietwohnungen:

Selent

zurzeit keine freien Wohnungen vorhanden, auch nicht mit Wohnberechtigungsschein.

Voraussetzung für die Anmietung ist ein Wohnberechtigungsschein!

Interessenten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, werden gebeten, sich an die Amtsverwaltung Selent/Schlesen, Frau Ecksmann, Kieler Straße 18, 24238 Selent, Telefon 04384/597944, zu wenden.

Eine Vormerkung kann, auch wenn aktuell keine freie Wohnung im jeweiligen Gemeindegebiet vorhanden ist, mit dem anliegenden "Bewerberbogen" vorgenommen werden.

Wohnberechtigungsschein bei Erfordernis!

Sollte die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines bei Anmietung erforderlich sein, so erhalten Sie diesen beim Wohnungsamt, Sozialamt oder Bauamt Ihrer Heimatgemeinde. Im Amtsbereich Selent/Schlesen kann dieser bei Frau Lafrenz, Zimmer 18 beantragt werden.

Zuständige Stelle für die Beantragung im Amt Selent/Schlesen:

Weitere Auskünfte über das Amt Selent/Schlesen:

  • Wohnberechtigungsschein