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Allgemeine Informationen auf einem Blick

 

Ihre Ansprechpartner:

Frau Stechhöfer      (0 43 84) 59 79-32            Standesbeamtin und Sachbearbeitung
Email: kimcarry.stechhoefer@amt-selent-schlesen.de

Herr Aßmann          (0 43 84) 59 79-10            Standesbeamter
Email: manfred.assmann@amt-selent-schlesen.de

 

Standesamtliche Angelegenheiten sich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!

 

Weitere Trauungsorte :             Strandimbiss Moltörp in Selent    (0 43 84) 726

(außerhalb des Standesamtes)                               Frau Weber    0170 4126828      

Termine für die Eheschließung im Strandkiosk sind mit Frau Weber und dem Standesamt abzustimmen. Die anfallenden Kosten werden getrennt abgerechnet.

 

Öffnunsgzeiten des Standesamts:

Montag,                                              

Donnerstag u. Freitag       von   08.30 – 12.30 Uhr   

Dienstag                          von   07.00 – 12.30 Uhr   

Donnerstag                      von   14.00 – 18.00 Uhr   

Mittwoch geschlossen

         

Gebühren im Standesamt:

Prüfung der Ehefähigkeit:                      50,00 € (80,00 € bei Auslandsbeteiligung)

Eheurkunde:                                        15,00 € (jede weitere 7,50 €)

Ggf. Namenserklärung:                         30,00 €

Bescheinigungen:                                 15,00 €        

Vornahme der Eheschließung:              40,00 € (wenn Ehe bei anderem Standesamt geschlossen wird)

-„- außerhalb des Standesamtes:        150,00 €

 

Dienststunden:

montags       08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

dienstags      07.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr

mittwochs     08.30 – 12.30 Uhr

donnerstags  08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

freitags         08.30 – 12.30 Uhr

 

Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung von deutschen Verlobten:

1.     begl. Abschr. aus dem Geburtenregister vom Geburtsstandesamt
        (keine Geburtsurkunde oder eine begl. Kopie der Geburtsurkunde!)

2.     Personalausweis

3.     Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes
        (Aufenthaltsbescheinigung)

4.     ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

5.     ggf. Eheurkunde und Nachweis der Auflösung

 

Bei ausländischer Beteiligung bitte rechtzeitig beim zuständigen Standesamt über die erforderlichen Unterlagen informieren und beim beteiligten Staat, ob die Eheschließung und die gewünschte Namensführung dort auch so anerkannt werden.

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Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.