kein aktuelles Beteiligungsverfahren
Bauleitplanung
Die amtsangehörigen Gemeinden stellen den Flächennutzungsplan(F-Plan) und die Bebauungspläne(B-Plan) als sogenannte "Bauleitpläne" auf.
Der Flächennutzungsplan stellt die Art der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bindet in erster Linie die Gemeinde selbst.
Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für Teilbereiche des Gemeindegebietes. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes wird als "Bauleitplanung" bezeichnet.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über alle vorhandenen rechtskräftigen F- u. B-Pläne der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde sowie die im Verfahren befindlichen Pläne.
Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligen die Gemeinden die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Sofern die Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, finden Sie nachfolgend neben den Auslegungsunterlagen auch die herzu veröffentlichten ortsüblichen Bekanntmachungen.
Die Bauleitplanung schreibt verschiedene Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die hier veröffentlichten Unterlagen können Sie auch im Bauamt des Amtes Selent /Schlesen, Kieler Str. 18, 24238 Selent einsehen. Auf Wunsch erläutert Ihnen die zuständige Mitarbeiterin die Inhalte der jeweiligen Planung.
1. Schritt. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin in der Regel als Infoveranstaltung in der Gemeinde oder durch Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen im Bauamt einsehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die nachstehend zusammen mit der Auslegungsunterlagen veröffentlicht werden.
Sie können Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei Frau Lafrenz, Zimmer 18, Kieler Str. 18, 24238 Selent abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an (sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de) gesendet werden).
Der wirksame Flächennutzungsplan mit den Änderungen sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden nebst Begründungen und ggf. zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:
- auf dem Bauleitplanportal des Kreises Plön (unter rechtskräftige F- u. B-Pläne bei den jeweiligen Gemeinden)
- im Digitalen Atlas Nord (bitte anklicken)
Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergehen. Nachstehend finden Sie daher zwischenzeitlich ab dem Jahr 2022 wirksam gewordene und noch nicht in den Portalen veröffentlichte Pläne.
Dobersdorf
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde.vor 2021
https://bauleitportal.kreis-ploen.de
ab 01.01.2021 rechtskräftig gewordene Pläne
B-Plan 17
3. Änderung B-Plan 13
Fargau-Pratjau
Keine aktuellen Verfahren
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde.
Lammershagen
Keine aktuellen Verfahren
Martensrade
kein aktuelles Beteiligungsverfahren
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde.
Mucheln
Öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB des Entwurfes des B-Plan 1 der Gemeinde Mucheln für das Gebiet „südlich des Grundstückes Dorfstr. 17, westlich der Dorfstraße 11-15 und nördlich der Dorfstraße 7c sowie östlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Ortsteil Mucheln“ in der Zeit 22.12.2022-31.01.2023
Die Beteiligung gemäß § 4(2) BauGB erfolgt zeitgleich.
Ausgelegt sind folgende Unterlagen:
private Stellungnahme aus frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung
Auszüge aus frühzeitiger Behördenbeteiligung
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungspläne der Gemeinde.
B-Pläne existieren nicht.
Beteiligungsverfahren B-Plan 1 Mucheln
frühzeitige Beteiligung gemäß § 13a (3) Nr. 2 zum B-Plan 1 Mucheln für das Gebiet" südlich des Grundstückes 'Dorfstraße 17', westlich 'Dorfstraße 11 - 15' und nördlich 'Dorfstraße 7 c' sowie östlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche" in der Zeit 03.01.2022 - 03.02.2022.
Die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung im Amt Selent/Schlesen erfolgt Corona bedingt nach vorheriger Terminabsprache(04384-597938)
Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB.
Entwurf F-Plan-Änderung(Anpassung)
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Schlesen
Kein aktuelles Beteiligungsverfahren
Hier finden Sie die rechtskräftigen Bebauungs- und Flächennutzungspläne der Gemeinde.
Selent
§ 3(2) BauGB Verfahren (öffentliche Auslegung) für den B-Plan Nr. 14 der Gemeide Selent für das Gebiet "östlich des Wehdenweges, südlich des Kösterberges, westlich der Blomenburger Allee und nordlich der Straße "An der Goosbek" in der Zeit 17.11.-17.12.2022 Auslagen s. unten.
Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2(2) BauGB.
Hier finden Sie die rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinde vor 2021