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Bauleitplanung

Die amtsangehörigen Gemeinden stellen den Flächennutzungsplan(F-Plan) und die Bebauungspläne(B-Plan) als sogenannte "Bauleitpläne" auf. 

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der beabsichtigten Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dar. Er bindet in erster Linie die Gemeinde selbst. 

Bebauungspläne enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für Teilbereiche des Gemeindegebietes. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes wird als "Bauleitplanung" bezeichnet.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über  alle vorhandenen rechtskräftigen F- u. B-Pläne der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde sowie die im Verfahren befindlichen Pläne.

Im Rahmen der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen beteiligen die Gemeinden die Öffentlichkeit. Die Beteiligung kann gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig erfolgen. Sofern die Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist, finden Sie nachfolgend neben den Auslegungsunterlagen auch die herzu veröffentlichten ortsüblichen Bekanntmachungen.

Die Bauleitplanung schreibt verschiedene Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Die hier veröffentlichten Unterlagen können Sie auch im Bauamt des Amtes Selent /Schlesen, Kieler Str. 18, 24238 Selent einsehen. Auf Wunsch erläutert Ihnen die zuständige Mitarbeiterin die Inhalte der jeweiligen Planung. 

1. Schritt. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeit wird über den Vorentwurf eines Bauleitplanes in der Regel in einem frühzeitigen Beteiligungsverfahren unterrichtet. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt in einem dafür einberufenen Erörterungstermin in der Regel als Infoveranstaltung in der Gemeinde oder durch Auslegung der Unterlagen während eines angemessenen Zeitraumes.

In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

 

2. Schritt: Öffentliche Auslegung

Die Planentwürfe werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen im Bauamt einsehen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung, die nachstehend zusammen mit der Auslegungsunterlagen veröffentlicht werden.   

Sie können  Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei Frau Lafrenz, Zimmer 18, Kieler Str. 18, 24238 Selent abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an (sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de) gesendet werden).

Der wirksame Flächennutzungsplan mit den Änderungen  sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne der amtsangehörigen Gemeinden  nebst  Begründungen und ggf. zusammenfassenden Erklärungen werden veröffentlicht:

Zwischen dem Inkrafttreten der Bauleitpläne und der Veröffentlichung kann aus organisatorischen Gründen einige Zeit vergehen. Nachstehend finden Sie daher zwischenzeitlich ab dem Jahr  2022 wirksam gewordene und noch nicht in den Portalen veröffentlichte  Pläne.

 

Fargau-Pratjau

Keine aktuellen Verfahren

Lammershagen

Keine aktuellen Verfahren

Martensrade

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) zur 3. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 8 für das Gebiet “das Gebiet der landwirtschaftlichen Flächen östlich der Ortslage Wittenberger Passau, südlich der B202 gegenüber des Siedlungssplitters Hohenklampen sowie westlich der Ortslage Selent“ in der Zeit 01.07.2024-31.07.2024.

Frühzeitige Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Nachbargemeinden (gem.§ 2 Abs. 2 BauGB)   zur 3. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 2 für das Gebiet “das Gebiet der landwirtschaftlichen Flächen östlich der Ortslage Wittenberger Passau, südlich der B202 gegenüber des Siedlungssplitters Hohenklampen sowie westlich der Ortslage Selent“ in der Zeit 01.07.2024-31.07.2024

 

Mucheln

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2 und 3. Änderung des FNP der Gemeinde Mucheln

Öffentliche Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 25.10.2024 bis zum 25.11.2024 statt.

die Gemeindevertretung Mucheln hat in ihren Sitzungen am 25.08.2022 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 in zwei Teilbereichen „der Gemeinde Mucheln für das Gebiet der landwirtschaftlichen Fläche südlich der Siedlung Hasselburg, östlich und westlich des Neuheger Weges und nördlich der Straße „Darland“ (Teilbereich 1) sowie Solarpark auf den landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Gemeinde Mucheln und westlich der Plöner Landstraße (Teilbereich 2)“ sowie am 21.04.2022 parallel den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans „für die landwirtschaftlichen Flächen südlich der  Siedlung Hasselburg, östlich und westlich des Neuhegener Weges und nördlich der Straße  Darland“ sowie der landwirtschaftlichen Fläche nördlich der Gemeinde Mucheln und westlich der Plöner Landstraße“ gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 25.10.2024 bis zum 25.11.2024 statt.

 

Die folgenden Unterlagen werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

3. Änderung des Flächennutzungsplans

  • Planzeichnung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans
  • Anlage B1 und B2

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2

  • Planzeichnung 2. vhBP Mucheln Entwurf
  • Begründung zum vhBP Muchlen Nr. 2 Entwurf
  • Biotope Mucheln Maße 29 08 24
  • Mucheln PVA-Studie Karte vom 05.01.2024
  • Mucheln PVA-Studie Bericht vom 15.01.2024
  • PV_Mucheln Artenschutzrechtliche Kurzeinschätzung
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Vorhabenbeschreibung

Die Unterlagen sind abrufbar unter folgendem Link:

Unterlagen vhBP Mucheln Nr. 2+FNP Nr.3 Unterlagen Link 241025 – OneDrive (live.com)

Schlesen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) zur 2. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 5 für das Gebiet südlich der Dorfstraße und östlich der Straße Seebrook und 3. Änderung F.Plan sowie zum B-Plan Nr. 6 für das Gebiet nördlich der K28 Schlesen-Fargau, östlich der L211 im Rahmen einer Einwohnerversammlung am Mittwoch, den 24.01.2024 um 19:00 Uhr in der Alten Schule, Dorfstr. 17, Schlesen

Frühzeitige Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Beteiligung der Nachbargemeinden (gem.§ 2 Abs. 2 BauGB)   zur 2. Änderung F-Plan sowie zum B-Plan Nr. 5 für das Gebiet südlich der Dorfstraße und östlich der Straße Seebrook und 3. Änderung F.Plan sowie zum B-Plan Nr. 6 für das Gebiet nördlich der K28 Schlesen-Fargau, östlich der L211 in der Zeit 12.02.-15.03.2024

 

 

 

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