Vergaberichtlinie für das "Betreue Wohnen" , Dorfplatz 7 in Selent (für die 11 Wohnungen des Amtes Selent/Schlesen)
Vermietung gemeindlicher Wohnungen
Freie Mietwohnungen im Amtsbezirk:
Aktuell gibt es im Amtsbereich keine feien Mietwohnungen
Eine Vormerkung kann, auch wenn aktuell keine freie Wohnung im jeweiligen Gemeindegebiet vorhanden ist, mit dem anliegenden "Bewerberbogen" vorgenommen werden.
Schaffung von bezahlbaren Wohnraum -Sozialwohnungsbau im Neubaugebiet Küsterredderkoppel Ortsausgang Selent Richtung Martensrade

Aktuell wird im Februar 2023 der Satzungsbeschluss zum Neubaugebiet beschlossen.
Fertigstellung des Mehrfamilienhauses ist für 2024 geplant.
Es sollen 23 barrierefreie seniorengerechte energieeffiziente Wohnungen entstehen.
Interessenten können sich bereits jetzt auf eine Interessentenliste setzen lassen.
Bitte schreiben Sie dazu eine Mail an mpju@ulrich-bau.de
Unterlagen
Wohnberechtigungsschein bei Erfordernis!
Sollte die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines bei Anmietung erforderlich sein, so erhalten Sie diesen beim Wohnungsamt, Sozialamt oder Bauamt Ihrer Heimatgemeinde. Im Amtsbereich Selent/Schlesen kann dieser bei Frau Lafrenz, Zimmer 18 beantragt werden.
Zuständige Stelle für die Beantragung im Amt Selent/Schlesen:
- Kieler Straße 18, 1. Stock Zimmer 18, 24238 Selent
- 04384/597938
- 04384/597979
- sybille.lafrenz@amt-selent-schlesen.de
