Vergaberichtlinie für das "Betreue Wohnen" , Dorfplatz 7 in Selent (für die 11 Wohnungen des Amtes Selent/Schlesen)
Vermietung gemeindlicher Wohnungen
Freie Mietwohnungen im Amtsbezirk:
Aktuell gibt es im Amtsbereich folgende freie Mietwohnungen:
Selent
zurzeit keine freien Wohnungen vorhanden, auch nicht mit Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzung für die Anmietung ist ein Wohnberechtigungsschein!
Interessenten, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, werden gebeten, sich an die Amtsverwaltung Selent/Schlesen, Frau Ecksmann, Kieler Straße 18, 24238 Selent, Telefon 04384/597944, zu wenden.
Eine Vormerkung kann, auch wenn aktuell keine freie Wohnung im jeweiligen Gemeindegebiet vorhanden ist, mit dem anliegenden "Bewerberbogen" vorgenommen werden.
Schaffung von bezahlbaren Wohnraum -Sozialwohnungsbau im Neubaugebiet Küsterredderkoppel Ortsausgang Selent Richtung Martensrade
Aktuell wird im Februar 2023 der Satzungsbeschluss zum Neubaugebiet beschlossen.
Fertigstellung des Mehrfamilienhauses ist für 2024 geplant.
Es sollen 23 barrierefreie seniorengerechte energieeffiziente Wohnungen entstehen.
Interessenten können sich bereits jetzt auf eine Interessentenliste setzen lassen.
Bitte schreiben Sie dazu eine Mail an mpju@ulrich-bau.de
Wohnberechtigungsschein bei Erfordernis!
Sollte die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines bei Anmietung erforderlich sein, so erhalten Sie diesen beim Wohnungsamt, Sozialamt oder Bauamt Ihrer Heimatgemeinde. Im Amtsbereich Selent/Schlesen kann dieser bei Frau Lafrenz, Zimmer 18 beantragt werden.