Allgemeine Informationen auf einem Blick
Ihre Ansprechpartner:
Frau Stechhöfer (0 43 84) 59 79-32 Standesbeamtin und Sachbearbeitung
Email: kimcarry.stechhoefer@amt-selent-schlesen.de
Herr Aßmann (0 43 84) 59 79-10 Standesbeamter
Email: manfred.assmann@amt-selent-schlesen.de
Frau Stühmer (0 43 84) 59 79-11 Standesbeamtin
Email: andrea.stuehmer@amt-selent-schlesen-de
Die Kontaktaufnahme ist derzeit nur über Telefon oder E-Mail möglich!
Eheschließungen finden mit Einschränkungen statt.
Weitere Trauungsorte : Strandimbiss Moltörp in Selent (0 43 84) 726
(außerhalb des Standesamtes) Frau Weber 0170 4126828
Termine für die Eheschließung im Strandkiosk sind mit Frau Weber und dem Standesamt abzustimmen. Die anfallenden Kosten werden getrennt abgerechnet.
Öffnunsgzeiten des Standesamts:
Montag,
Donnerstag u. Freitag von 08.30 – 12.30 Uhr
Dienstag von 07.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag von 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Gebühren im Standesamt:
Prüfung der Ehefähigkeit: 50,00 € (80,00 € bei Auslandsbeteiligung)
Eheurkunde: 15,00 € (jede weitere 7,50 €)
Ggf. Namenserklärung: 30,00 €
Bescheinigungen: 15,00 €
Vornahme der Eheschließung: 40,00 € (wenn Ehe bei anderem Standesamt geschlossen wird)
-„- außerhalb des Standesamtes: 150,00 €
Dienststunden:
montags 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
dienstags 07.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 15.30 Uhr
mittwochs 08.30 – 12.30 Uhr
donnerstags 08.30 – 12.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
freitags 08.30 – 12.30 Uhr
Erforderliche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung von deutschen Verlobten:
1. begl. Abschr. aus dem Geburtenregister vom Geburtsstandesamt
(keine Geburtsurkunde oder eine begl. Kopie der Geburtsurkunde!)
2. Personalausweis
3. Erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes
(Aufenthaltsbescheinigung)
4. ggf. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
5. ggf. Eheurkunde und Nachweis der Auflösung
Bei ausländischer Beteiligung bitte rechtzeitig beim zuständigen Standesamt über die erforderlichen Unterlagen informieren und beim beteiligten Staat, ob die Eheschließung und die gewünschte Namensführung dort auch so anerkannt werden.