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Information zur Europawahl 2024 bei Umzug

Informationen zur Europawahl

am 09.06.2024

 

 

Sehr geehrte Mitbürgerin, sehr geehrter Mitbürger,

Sie sind hier zugezogen oder innerhalb der Gemeinde/Stadt umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt. Dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:

  1. Wenn Sie als Deutscher aus einer anderen Gemeinde/Stadt innerhalb Deutschlands zugezogen sind und sich erst nach dem 28.04.2024  bei der hiesigen Meldebehörde anmelden, sind Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt eingetragen. Sie bleiben dort auch eingetragen, so dass Sie am Wahltag in Ihrem früheren Wahllokal wählen können; Sie können sich allerdings von Ihrem früheren Wahlamt auch Briefwahl-unterlagen ausstellen lassen.    
    Wollen Sie dagegen schon in unserer Gemeinde/Stadt wählen, müssen Sie spätestens bis zum 19.Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerver-zeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde/-stadt gestrichen.

1.1   Die unter Nr. 1 dargestellte Regelung gilt auch für den Fall, dass Sie Ihre in unserer Gemeinde/Stadt liegende Nebenwohnung nach dem 22.04.2024 als Hauptwohnung anmelden! Wenn Sie hier wählen wollen, beantragen Sie bis zum Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis.

1.2   Wenn Sie innerhalb unserer Gemeinde/ Stadt umgezogen sind und sich nach dem 28. April 2024 ummelden, bleiben Sie in jedem Fall in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auch auf Antrag ist nicht möglich. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem früheren Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

1.3   Falls Sie bisher keine Wohnung in Deutschland hatten und auch nicht vom Ausland her die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragt haben, können Sie – wie bei einem Umzug im Inland – bis zum 19. Mai 2024 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung bei der Meldebehörde schriftlich Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeich-nis beantragen. Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt, um Ihre Wahlberechtigung zu klären und den erforderlichen Eintragungsantrag zu stellen.

  1. Wenn Sie als nichtdeutscher Unionsbürger innerhalb Deutschlands umgezogen sind und schon an Ihrem  bisherigen Wohnort in das dortige Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen entsprechenden Antrag gestellt haben, gelten für Sie die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Wahlberechtigte (vgl. Nr. 1).

Falls Sie direkt aus einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugezogen sind, können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde/-stadt eingetragen werden; der Antrag muss bis spätestens 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeinde/Stadt eingegangen sein.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; Adresse lautet:

Amt Selent/Schlesen, Kieler Str. 18, 24238 Selent

Zimmer 4 , Tel: 04384-597914

mail. martina.kienapfel@amt-selent-schlesen.de

Dort erhalten Sie auch Formulare für einen Antrag zur Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht finden Sie auf der Rückseite.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Gemeindewahlamt

 

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